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Pressemitteilung vom 10.08.2005

Rainer Schmeltzer: Wirtschaft muss zu ihren Verpflichtungen stehen

 

Wie Rainer Schmeltzer, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, heute mitteilte, muss im Rahmen des Ausbildungspaktes die Wirtschaft ihrer Verpflichtung zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze nachkommen. "Wenn 30.000 zusätzliche Ausbildungsplätze in diesem Jahr geschaffen werden sollten, aber allein in Nordrhein-Westfalen schon weniger als im Vorjahr zur Verfügung stehen, dann kann das nicht auf die Einhaltung des Ausbildungspaktes seitens der Wirtschaft hinweisen".

Die Vereinbarungen können nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten sich an ihren Inhalten orientieren und ihren Verpflichtungen nachkommen.

Sollten bis Ende des Jahres nicht die vereinbarten Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, dann muss nach Meinung von Schmeltzer Zweifel an dem Willen der Wirtschaft geäußert werden. Ein Nachdenken innerhalb der Gremien muss dann erfolgen, um im Sinne der Ausbildungsplatz suchenden Jugendlichen zu einer Lösung zu gelangen.

Nach Meinung Schmeltzer´s reiche es nicht aus, wenn der Minister einige Positivbeispiele herausstelle, vielmehr müsse er an diejenigen herantreten, die ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nachkommen. Eine Profilierungstour schaffe keine zusätzlichen Ausbildungsplätze, wie dies in der Vergangenheit von Wolfgang Clement, Peer Steinbrück und Harald Schartau praktiziert wurde.

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Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen


AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg


Verband der privaten Krankenversicherung e. V, Köln


22.09.2005

Nur wer etwas häufig tut, tut es auch gut: Krankenkassen stellen Mindestmengenlisten zur Knie-Totalendoprothese ins Internet

Siegburg. Wer ein künstliches Kniegelenk braucht und sich deshalb operieren lassen muss, der sollte eine Klinik aufsuchen, die über entsprechendes Know-how und Erfahrung verfügt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) unterstützen ihre Versicherten bei der Suche nach einer geeigneten Klinik. Sie haben nun auf der Homepage

www.g-k-v.com eine Liste (Liste als Download (pdf))der Krankenhäuser eingestellt, die mindestens 50 Knie-TEP im Jahr 2004 implantiert haben. Mit Hilfe dieser Liste können sich Versicherte, einweisende Ärzte und Krankenkassen eine geeignete Klinik auswählen. Diese Liste ist nicht abschließend, so dass Krankenhäuser, die die Leistungszahl von 50 Knie-TEP für das Kalenderjahr 2004 nachweisbar erreichen und einer Veröffentlichung zustimmen, noch aufgenommen werden können.

 

Anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis für den Zusammenhang zwischen Menge und Qualität anerkannt und am 16.08.2005 eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr pro Krankenhaus ab dem 1. Januar 2006 beschlossen.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Krankenhäuser mit guten Ergebnissen der externen Qualitätssicherung des Jahres 2004 und 40 bis 49 Eingriffen im Jahr 2005 auch 2006 noch an der Versorgung teilnehmen können (http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/beschluesse/2005-08-16-Mindestmenge-Knie-TEP.pdf).

 

Deshalb hatten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband alle Kliniken in Deutschland, die diese komplizierte Operation durchführen, angeschrieben, um zu ermitteln, welche Krankenhäuser mindestens 50 Knie-TEP erreichen und zu einer Veröffentlichung bereit sind. Insgesamt haben sich 420 Krankenhäuser zurückgemeldet, das sind etwa 65 % der angeschriebenen Krankenhäuser. Darüber hinaus bestätigen viele Experten von namhaften Kliniken, die die Operation Knie-TEP selbst durchführen, den Zusammenhang zwischen Menge und Qualität. Deshalb fordern nicht wenige dieser Experten die Ausweitung der Mindestmengenregelung auf weitere Indikationen.

 

Neben der Knie-TEP hat der G-BA auch Mindestmengen für die Bereiche Leber- und Nierentransplantation, komplexe Eingriffe am Organsystem Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie die Knochenmarktransplantation festgelegt. Weitere Mindestmengenregelungen sollen folgen.

Federführend für die Veröffentlichung:

Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.

AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg

Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 – 2 93

Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30

e-Mail: presse@vdak-aev.de

© 2003 GKV - letzte Änderung: 26.09.2005 10:13

© Ulla Meurer

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